Aktion Jugendschutz,
Landesarbeitsstelle Bayern e.V.
Kinder im Kino
Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
Nach dem Jugendschutzgesetz (§ 14 JuSchG) müssen alle Filme in Deutschland, die öffentlich vorgeführt werden eine Alterskennzeichnung erhalten. Dazu gehören auch Filme, die nicht ausschließlich für Kinder produziert wurden, also keine "Kinderfilme" sind.
Die Alterskennzeichnung von Filmen übernimmt die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH (FSK).
Die FSK ist eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Hier sitzen Fachleute aus unterschiedlichen Berufsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen.
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